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   VGH Hessen, 25.06.2015 - 4 C 1948/12.N   

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https://dejure.org/2015,22530
VGH Hessen, 25.06.2015 - 4 C 1948/12.N (https://dejure.org/2015,22530)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.06.2015 - 4 C 1948/12.N (https://dejure.org/2015,22530)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - 4 C 1948/12.N (https://dejure.org/2015,22530)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.2015 - 4 C 1948/12
    Dies gilt obwohl der Hessische Landesgesetzgeber für den Regionalplan keine Rechtssatzform vorgibt (BVerwG, Urteil vom 20. November 2003 - 4 CN 6.03 -, BRS 66 Nr. 55).

    Der Antragsteller ist damit nicht als Zieladressat der angegriffenen Zielfestlegung befugt, diese zum Gegenstand einer Normenkontrolle machen kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20. November 2003, a.a.O.; Urteil des Senats vom 17. März 2011 - 4 C 883/10.N -, NuR 2011, 573); ihm fehlt es an der notwendigen Antragsbefugnis.

    Dies setzt aber voraus, dass die angegriffenen Zielfestlegungen "unmittelbar auf die Vorhabenzulassung durchschlagen" (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 2003 - 4 CN 6.03 -, BRS 66 Nr. 55).

  • VGH Hessen, 17.03.2011 - 4 C 883/10

    Regionalplan - Vorranggebiete für Windenergienutzung

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.2015 - 4 C 1948/12
    Der Antragsteller ist damit nicht als Zieladressat der angegriffenen Zielfestlegung befugt, diese zum Gegenstand einer Normenkontrolle machen kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20. November 2003, a.a.O.; Urteil des Senats vom 17. März 2011 - 4 C 883/10.N -, NuR 2011, 573); ihm fehlt es an der notwendigen Antragsbefugnis.

    Der Antragsteller kann sich zur Begründung seiner Antragsbefugnis auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Senats vom 17. März 2011, a.a.O., berufen.

  • BVerwG, 13.11.2006 - 4 BN 18.06

    Windenergienutzung; Regionalplan; Eignungsgebiet; Zielfestlegung;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.2015 - 4 C 1948/12
    Insoweit kann auch nicht von einer Verkürzung des Rechtsschutzes des Antragstellers ausgegangen werden, da im Rahmen eines Normenkontrollantrages gegen den Bebauungsplan bzw. einer Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss auch die Gültigkeit der Zielfestlegung inzident überprüft werden kann, soweit es entscheidungserheblich darauf ankommen sollte (vgl. insoweit auch BVerwG, Beschluss vom 13. November 2006 - 4 BN 18.06 -, NVwZ 2007, 229).
  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 4 C 358/14

    Ein Mindestabstand von 1.000 m zwischen Windkraftanlagen und Siedlungsgebieten

    Mit den vorstehenden Erwägungen zur Antragsbefugnis setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 25. Juni 2015 - 4 C 1948/12.N -.

    Dem gegenüber enthielt die in dem Verfahren 4 C 1948/12.N angegriffene Zielfestlegung, wonach die Trasse einer stillgelegten Eisenbahnstrecke gesichert werden sollte, keine parzellenscharfe Festlegung, aufgrund der exakt hätte gesagt werden können, dass die Grundstücke des damaligen Antragstellers negativ von dieser Festlegung betroffen sein werden.

  • VGH Hessen, 15.09.2015 - 4 C 2000/12

    Überprüfung der Gültigkeit des Regionalplans Südhessen 201 0/Regionaler

    Sie sind anders als Grundsätze der Raumordnung nicht bloß Maßstab, sondern als räumliche und sachliche Konkretisierung der Entwicklung des Planungsraumes das Ergebnis landesplanerischer Abwägung (BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992-4 NB 20.91 -BVerwGE 90, 329; Hessischer VGH, Urteil vom 25. Juni 2015, -4 C 1948/12. N -).
  • VGH Hessen, 14.07.2020 - 4 C 2108/15

    Baurechts - 1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionaler

    Dem steht nicht entgegen, dass der Landesgesetzgeber für den Regionalplan keine Rechtssatzform vorgibt (BVerwG, Urteil vom 20. November 2003 - 4 CN 6.03 -, BRS 66 Nr. 55; Urteil des Senats vom 25. Juni 2015 - 4 C 1948/12.N -, juris Rdnr. 13 ).
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